
COVID19 Schutz & Hygienekonzept
Schutz- und Hygienekonzept Fa. Exactline
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
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Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
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Name / Inhaber: Daniel Kohlstedt
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Tel- / E-Mail: 0171/5812463 exactline.microblading@gmail.com
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1. Maßnahmen von 1,5 m zur Gewährleistung des Mindestabstands
Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen in Form von FFP2 Masken zur Verfügung.
2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Kosmetikerin oder Kosmetiker und Kundinnen und Kunden müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Leistungserbringer müssen die Mund-Nase-Bedeckung nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem Kunden wechseln. Wiederverwendbare Masken oder Schutzschilder sind verboten.
Bei gesichtsnahen Dienstleistungen und nicht einhaltbaren Schutzabständen müssen Kosmetikerin oder Kosmetiker während der Behandlung mindestens eine FFP2- oder eine KN95-Maske tragen.
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3. Handhygiene
Kunden oder Kundinnen müssen sich nach Betreten des Kosmetikstudios / Tattoostudios die Hände waschen oder desinfizieren (Wandspender im Eingangs Bereich, Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
Kosmetikerinnen oder Kosmetiker müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren. Das Tragen von Einweghandschuhen ist vom Beginn der Dienstleistung bis nach Abschluss der Behandlung obligatorisch; die Handschuhe sind nach jeder Kundin/jedem Kunden zu wechseln.
4. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände / vom Ladengeschäft etc. fern.
Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).
Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich; Ausnahmen für Kunden sind nur bei zwingenden medizinischen Gründen und unter Beachtung besonderer zusätzlicher Schutzmaßnahmen zulässig.
5. Steuerung und Reglementierung des Kundenverkehrs
Die gleichzeitige Anwesenheit von Kunden in Wartebereichen ist zu vermeiden; Mindestabstände von 1,5 m zwischen Kundinnen und Kunden sind einzuhalten. Durch Terminvereinbarung ist ein Rückstau von Kunden in Wartebereichen zu vermeiden, es sei der Wartebereich ist getrennt vom Behandlungsraum.
Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Kosmetikstudios bzw. der Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren. Dies geschieht über die Kundenvertragsaufnahme jedes einzelnen.
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6. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen
Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei der Behandlung entstandene Abfälle sind nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß zu entsorgen. Türklinken, Handläufe etc. müssen regelmäßig gereinigt werden.
7. Materialien und Arbeitsgeräte
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Alle Materialien und Arbeitsgeräte sind nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Einwegprodukte werden im dafür vorgesehenen Nadel und Kanülenbehälter entsorgt.